Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung in der Pfarrgemeinde zuständig und verantwortlich. Er vertritt als juristische Person die Gemeinde und das Vermögen, zu dem die Kirchengebäude, Gemeindeeinrichtungen wie etwa Pfarrheime, Kindergärten oder Grundstücke und gegebenenfalls Stiftungen gehören.
Der leitende Pfarrer ist als geborenes Mitglied der Vorsitzende des KV. Ihm zur Seite stehen 16 Kirchenvorstandsmitglieder, von denen jeweils die Hälfte nach 3 Jahren durch die Pfarrgemeinde gewählt werden.
Notruf für Krankensalbung:
0152-02697547
Das Pastoralbüro ist für den Publikumsverkehr geöffnet:
Mo - Do 09:30 - 13:00 Uhr
Fr 09:30 - 12:00 Uhr