#zusammenfinden - Standortgespräch

19.01.25, 17:10
  • #zusammenfinden
Martina Sedlaczek

Vorab ein kurzer Rückblick

Auf einem großen Gremientreffen im November 2023 waren Vertreter aller Gremien sowie der Pastoralteams aus Lohmar, Sankt Augustin und Siegburg in die sogenannte Steuerungsgruppe entsandt worden, um den Prozess des #Zusammenfindens zu begleiten.

Die große Frage bis 30.6.2025 lautet: Fusionieren wir oder betreten wir den Spurwechsel und bleiben unter dem Dach der neuen Pastoralen Einheit selbständig? Voraussetzung sind die Teilnahme an einem Perspektiv- (https://www.servatius-siegburg.de/aktuelles/neuigkeiten/Perspektivgespraech/ ) und an einem Standortgespräch mit Vertretern des Erzbischöflichen Generalvikariats. 

Begrüßung durch Pfarrer Wahlen

"Die Einführungsgottesdienste und Begrüßungsgottesdienste an allen Kirchorten der neuen pastoralen Einheit kommen langsam zum Ende. Ich habe überall Menschen getroffen, die bereit sind, etwas für ihre Kirche zu tun. In Sankt Augustin habe ich herausgehört: "Lassen sie uns selbständig bleiben!", in Lohmar: "Vergessen sie uns nicht, wir wollen als ländlich geprägte Gemeinde in der großen Einheit nicht untergehen". Überall, auch in Siegburg an den Kirchorten, sind Menschen, die etwas tun wollen. Die Gremien sollen und wollen unterstützen. Dabei ist für uns die große Frage: Was ist die Rechtsform, die uns unser Gemeindeleben vor Ort am besten ermöglicht?
Daher planen wir den großen Pastoraltag im Februar, um uns pastoral zu vergewissern.

Im heutigen Standortgespräch geht es um Struktur- und Ablauffragen, wie wir es am besten hinkriegen.
Im miteinander vor Ort und im miteinander mit Köln. Fragen unsererseits hatten wir im Vorfeld nach Köln gemailt und sind gespannt auf die Antworten."

20250118-Standortgespräch (c) Diana Recht

Vortrag Diakon Giertz vom EGV

Als Vertreter des Erzbistums waren Diakon Giertz (Fachbereich Entwicklung Pastorale Einheiten) und Herr Kruse nach Siegburg gekommen. Sie stellten nochmal den Zeitplan vor. Zudem gaben Sie einen Überblick über den bereits begonnenen Transformationsprozess im Erzbischöflichen Generalvikariat (EGV) selbst und über die geplanten Änderungen bei Gebäudeunterhaltungen und Mittelzuweisungen.
Wer sich dafür interessiert, findet den Stand der Überlegungen im Schreiben des Erzbischöflichen Generalvikariats (EGV) vom Dezember 2024

Grundsätzlich sollen die finanziellen Zuweisungen gleich sein, egal ob man sich für die Pfarrei oder die Pfarreiengemeinschaft entschließt.

Der Kirchenvorstand hat durch das neue Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) die Möglichkeit, Ausschüsse zu bilden. Der Kirchenvorstand kann künftig Aufgaben in die Ausschüsse abgeben.

Der Transformationsprozess im EGV geht weiter. Errichtung von Serviceeinheiten, um vor Ort zu unterstützen. Hilfsangebote verschiedenster Art. So besteht z.B. die Möglichkeit, für das Gebäudekonzept Potenzialanalysen über externe Büros machen zu lassen. Kirchenerhaltung soll mit in die Verantwortung des Erzbistums gehen, andere Gebäude, Pfarrheime etc. in die Eigenverantwortung der Kirchengemeinden. 

Es ist viel im Fluss im Erzbistum, aber noch nichts endgültig entschieden. Dies wird wohl och bis Frühjahr oder auch Sommer dauern. 

20250118-Standortgespräch (c) Diana Recht

Unsere Fragen und die Antworten darauf

1. Bis wann muss das Ergebnis der Abstimmung zur Rechtsform der Pastoralen Einheit in den Pfarrgemeinderäten, den Kirchenvorständen von Lohmar und Siegburg und dem Kirchengemeindeverband von Sankt Augustin in Köln vorliegen (Abgabeschluss)?
Es wird erzählt, dass Fusionen frühestens 2027 umgesetzt werden können. Ist es dann nicht möglich, dass wir uns auch erst später entscheiden, also nach dem 30. Juni?

- Der 30.6.2025 als letztmöglicher Tag der Entscheidung für Fusion zu einer Pfarrei oder Spurwechsel zur Pfarreiengemeinschaft ist fix und nicht verlängerbar.

2. Wenn bis zum 30. Juni unsere Entscheidung gefallen ist (Fusion oder Bildung eines Kirchengemeindeverbands): Wie lange dauert es, bis der Beschluss vom Erzbischöflichen Generalvikariat umgesetzt worden ist?
- Grundsätzlich muss der Antrag bis zum 30.09. des Vorvorjahres gestellt werden, d.h. bei einem Beschluss bis 30.09.2025 könnte zum 1.1.2027 in die neue Rechtsform gewechselt werden - so oder so.  
- Egal wie die Entscheidung, für Fusion oder für Pfarreiengemeinschaft, ausfällt, es wird ein Datum für die komplette Umfusionierung geben. D.h. bei einer Pfarreiengemeinschaft werden die noch selbständigen Pfarreien in Sankt Augustin zum selben Zeitpunkt zu einer Pfarrei fusioniert, wie die Pastorale Einheit als Pfarreiengemeinschaft mit einem Kirchengemeindeverband installiert wird. Bei einer Fusion zu einer Pfarrei werden die 5 Sankt Augustiner Gemeinden und Lohmar und Siegburg zum selben Zeitpunkt zu eienr Pfarrei fusioniert. Zu diesem Termin sind dann auch alle Gremien neu zu wählen.

3. Gibt es für die Pfarrgemeinderäte vor der November-Wahl noch eine neue Satzung (analog zum neuen KVVG)?
- Nein, nach heutigem Stand wird es für die Pfarrgemeinderäte keine neue Satzung geben

4. Namensfindung: Da bei Fusion nach einer anderen Systematik (Name des Patrons der Pfarrkirche) der Name gesucht werden muss als bei der Bildung eines Kirchengemeindeverbandes (regionale Ortsbestimmung), macht es doch Sinn, einen Namen für die Pastorale Einheit dann zu suchen, wenn die Struktur der zukünftigen Einheit feststeht. Wie ist der Stand bei dem Projekt im Erzbistum?
- Die von uns bisher verwendete Bezeichnung Pastorale Einheit Lohmar, Sankt Augustin, Siegburg würde den Anforderungen für die Übergangszeit entsprechen, da die regionale Verortung erkennbar ist.

5. Wann haben wir Klarheit über die Struktur in der Verwaltungsleitung (Personalschlüssel, Ausstattung, Kompetenzen, Aufgabenbeschreibung, Schnittstellen)?
Wann ist das Finanzierungskonzept fertig (bevor wir entscheiden, müssen wir doch wissen, was finanziell möglich ist und was nicht)?
Wie sieht das Immobilienkonzept aus? Welche Gebäude bleiben in der Verantwortung der Gemeinden? Welche sind in der Verantwortung des Bistums etc.?
Wie sieht die Entwicklung der pastoralen Dienste aus? Wie soll die Reduzierung der Pastoralteams vonstattengehen?
- Endgültige Antworten darauf sind im ersten Halbjahr 2025 zu erwarten, Köln arbeitet mit Hochdruck daran.

20250118-Standortgespräch (c) Martina Sedlaczek

Ausblick

Am 28. Januar trifft sich die Steuerungsgruppe erneut, um die Ergebnisse des Standortgespräches zu erörtern. Bezüglich der Terminplanung für den Spurwechsel und für Fusionen gilt es nach den neuen Informationen zu überlegen, wie wir die Frage des Spurwechsels terminlich angehen wollen (wann wird wo abgestimmt? was braucht es dafür noch für Informationen? zu welchem Zeitpunkt sollen Fusionen umgesetzt sein/wollen wir unser Strukturmodell der Pastoralen Einheit umsetzen?).

Vor allem aber wollen wir überlegen, wie wir die Ergebnisse des Standortgespräches gegebenenfalls in den Pastoraltag einbringen. Denn er ist jetzt erst einmal das eigentliche Ziel der pastoralen Versicherung, wohin die Reise gehen soll.

Kirchengemeinde St. Servatius

Mühlenstraße 6
53721 Siegburg

Notruf für Krankensalbung:
0152-02697547

Das Pastoralbüro ist für den Publikumsverkehr geöffnet:

Mo - Do       09:30 - 13:00 Uhr
Fr                  09:30 - 12:00 Uhr

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